Pferdephysiotherapie
Magdalena Untenecker 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Therapeutin und dem Pferdebesitzer/ Tierhalter (Kunde) und sind rechtsverbindlich. Die Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §611 und §612 BGB sowie dieser AGB. 

Behandlungsvertrag:

Dieser kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Bereits durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der physiotherapeutischen Maßnahmen am Pferd erbringt die Therapeutin ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit der Heilung des betreffenden Pferdes. Wenn der Bedarf einer Nachbehandlung (innerhalb 8 Wochen nach Erstbehandlung) besteht, werden andere Kosten fällig. Die Therapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Therapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf/ kann oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können. Ebenfalls bei unzutreffender und oder lückenhafter Auskünfte zur Anamnese, Therapiemaßnahmen vereitelt, sich bewusste negativ über mich äußert. Hierbei bleibt der Honoraranspruch für alle entstandenen Leistungen erhalten. 

Der Kunde haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die an mir sowie meiner Ausrüstung entstehen. Auch wenn diese durch das Pferd entstehen. 

Bei einer nicht mehr vertretbaren Aggressivität Ihres Pferdes, behalte ich mir vor, die Behandlung abzubrechen. Berechnet werden hier die bis dahin erbrachten Leistungen.

Es werden keine Heilversprechen abgegeben.

Termine gelten als verbindlich, wenn diese per E-Mail, Telefon, mobilem Nachrichtendienst oder mündlich ausgemacht und von mir bestätigt wurden. Sie bekommen von mir einen Behandlungsvertrag zugeschickt, oder zu dem vereinbarten Termin ausgehändigt. 

Sollte es zu einer Verzögerung oder Terminabsage meinerseits kommen werde ich Sie sofort informieren. Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Std. vorher ab. Ansonsten werden Ihnen die Kosten für eine Erstbehandlung in Rechnung gestellt. Termine an Sonn- und Feiertagen sowie Wochentagen nach 19 Uhr werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 25€ berechnet. Es sei denn sie sind von mir vorgeschlagen.

Die Fahrkosten sind in einem Umkreis von 20km um Hohenahr- Erda kostenfrei. Pro gefahrenen Kilometer berechne ich 0,50€ (Hin- und Rückweg). Bei mehreren Terminen in der gleichen Gegend werden die Fahrtkosten anteilig berechnet.

Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung und ist in bar zu entrichten. Sie bekommen von mir eine Quittung ausgestellt. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder AGB´ s nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. 


 
 
 
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